Botschaft und Einreise
Besuchen Sie die Internetseite der Botschaft von Kanada in Deutschland!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger:
Für alle Staatsangehörigen aus Ländern ohne Visumspflicht ist für alle Abflüge ab dem 15. März 2016 rechtzeitig vor Reisebeginn eine online-basierte Reiseerlaubnis einzuholen. Die „eTA“ genannte Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorization) muss von jedem Reisenden – auch von Kindern – aus einem Land ohne Visumspflicht unter www.cic.gc.ca/english/visit/eta-start.asp beantragt werden. Wir empfehlen, den Antrag bis 72 Stunden vor Abflug auszufüllen. Bei späteren Anmeldungen kann eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrags durch die kanadischen Behörden nicht mehr garantiert werden. Die Kosten belaufen sich auf 7 CAD pro Person. Das “eTA” ist für 5 Jahre gültig.
Bitte beachten Sie, dass fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei der eTA Anmeldung zum Beförderungsausschluss führen.
Wir empfehlen, zur Registrierung ausschließlich den angegebenen offiziellen Link der CIC (Citizenship and Immigration Canada) zu verwenden.
Benötigt werden für den Antrag ein gültiger Reisepass, eine E-Mail-Adresse und eine Kreditkarte zur Zahlung der Gebühr.
Bitte beachten Sie, dass das Online-Formular zur Beantragung der eTA Reiseerlaubnis aktuell nur in englischer oder französischer Sprache zur Verfügung steht. Für eine Anleitung in deutscher Sprache haben die kanadischen Behörden folgende Anleitung bereitgestellt.
Für den eTA Antrag wird von der kanadischen Behörde „Citizenship and Immigration Canada“ (CIC) eine Gebühr in Höhe von 7,00 Kanadischen Dollar (CAD) erhoben. Die Gebühr für den elektronischen Antrag auf Reisegenehmigung muss per Kreditkarte bezahlt werden. Das eTA System nimmt derzeit folgende Kreditkarten an: Visa, MasterCard oder American Express. Wenn Sie innerhalb der fünfjährigen Gültigkeit eines bestehenden eTA Antrages Ihren Reisepass neu beantragen, müssen Sie ein neues kostenpflichtiges Formular ausfüllen. Innerhalb der fünfjährigen Gültigkeit gilt die erteilte Reisegenehmigung für unbegrenzte Einreisen.
Nach erfolgter Beantragung erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem eTA Status, den Sie jederzeit online überprüfen können.
Der Status Ihrer eTA Registrierung wird am Check-in überprüft. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Gäste mit dem Status „eTA OK“ zum Check-in akzeptieren dürfen und für die Beurteilung die im eTA System hinterlegten Informationen ausschlaggebend sind. Gäste mit einem anderen Status als „eTA OK“ müssen wir leider von der Beförderung ausschließen. Bitte beachten Sie außerdem, dass eine erfolgreiche eTA Registrierung jedoch keine Einreiseerlaubnis für Kanada garantiert. Die Entscheidung über die Erlaubnis oder Verweigerung der Einreise obliegt nach wie vor der kanadischen Einreisebehörde am Zielflughafen. Gäste, die bei der Registrierung den Status „eTA NOT OK“ erhalten, werden gebeten, sich an die Kanadische Botschaft oder ein kanadisches Konsulat zu wenden.
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist deshalb vermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deshalb sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Dokumente, die Sie für die Ein- und Weiterreise benötigen, mit sich führen.
__________________________________
Hier gelangen Sie zu dem ETA Formular: http://www.cic.gc.ca/english/visit/eta-start.asp
Hilfestellung bei der Beantragung des eTA-Formular bietet Ihnen folgende Website: http://www.cic.gc.ca/english/visit/eta-start.as
Anleitung in deutscher Sprache: http://www.cic.gc.ca/english/pdf/eta/german.pdf
Hinweis:
Bitte nutzen Sie diese Links für die Beantragung. Dies kostet $ 7,- CAD. Mit diesen Links sollte das ausfüllen gut klappen.
Wenn Sie das über einen Drittanbieter machen (lassen), können Kosten von bis zu € 150,- entstehen für den Service.
__________________________________
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist deutschen Staatsangehörigen die visumfreie Einreise für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten möglich:
Electronic Travel Authorization (eTA) ab 15.03.2016
Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Kinderreisepass
Reisepass Ja
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
Bitte beachten Sie die Hinweise für die Einreise von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Bei Reisen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil bzw. einem Vormund oder einer dritten Person nach Kanada reisen, muss eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds mitgeführt werden, eine sogenannte Personensorgevollmacht. Genauere Informationen sowie einen Vordruck für diese Einverständniserklärung finden Sie auf folgenden Internetseiten:
oder
www.canadainternational.gc.ca
www.voyage.gc.ca
Weitere Voraussetzungen für die Einreise
Bei Ihrer Einreise nach Kanada wird Ihnen zunächst ein Beamter der Einwanderungsbehörde einige Fragen stellen. So müssen Sie zum Beispiel über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten Ihres Aufenthaltes für sich selbst sowie ggf. auch für unterhaltsberechtigte Angehörige zu decken. Auch müssen Sie vor Ihrer Einreise sicherstellen, dass Ihre Rückkehr in das Heimatland gesichert ist. Dazu gehört zum Beispiel ein Rückflugticket. Haben Sie die Fragen des Beamten der Einwanderungsbehörde beantwortet, bekommen Sie einen Einreisestempel in Ihren Reisepass.
Personen, die durch Ihre Einreise die Gesundheit der kanadischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen gefährden könnten, sind grundsätzlich für die Einreise nach Kanada nicht zugelassen. Ebenso wird im Regelfall Personen, die Straftaten begangen und/oder eine kriminelle Vergangenheit haben die Einreise nicht gestattet. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise an die Visa-Abteilung der zuständigen kanadischen Vertretung.
Näheres zu den Einreisebestimmungen für Erwachsene und Kinder finden Sie im Internet unter www.cic.gc.ca
Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Weitere Informationen: www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen.html
__________________________________
Eine weitere sehr informative Seite rund um die Einreise nach Kanada bietet diese Seite: www.kanadavisum.com
__________________________________
Aktuelle Informationen zur Covid-19 Situation sowie zur Grenzöffnung finden Sie auch auf den folgenden Seiten von Destination Canada: Deutsche Seite – Englische Seite
__________________________________
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quellen:
Botschaft von Kanada
Leipziger Platz 17
10117 Berlin, Deutschland
Tel: +49 (30) 20 312-0
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000